Beratungsangebot Medizinrecht

 

Unser Beratungsspektrum umfasst den gesamten Bereich des Medizinrechts. Die Gesundheitsreformen der Vergangenheit und die zunehmende Regelungsdichte im Gesundheitssystem haben zu einer steten Verrechtlichung der medizinischen Leistungserbringung geführt. Dieser Prozess darf längst nicht als abgeschlossen betrachtet werden. Die medizinischen Leistungserbringer werden daher auch in der Zukunft einem erheblichen Anpassungsdruck ausgesetzt sein. Wir begleiten Sie beim dem stetigen Strukturwandel im Gesundheitswesen mit unseren anwaltlichen Dienstleistungen. Als innovative Marktteilnehmer, die eine gesellschaftlich besonders bedeutende Aufgabe wahrnehmen, erwarten Sie von uns zu Recht individuelle Lösungen, die es Ihnen erlauben, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren.

Dabei loten wir mit Ihnen Chancen aus, die sich aus den veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen ergeben und beraten Sie im Hinblick auf neue Versorgungsformen und integrierte Versorgung ebenso wie auf klassische Kooperationsmodelle.

 


•  Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht

•  Berufs- und Approbationsrecht 

•  Ärztliches und zahnärztliches Gebührenrecht

•  Gesellschafts- und Vertragsrecht der Heilberufe

•  Praxisübernahme/ -abgabe

•  Arzthaftungsrecht und Arztstrafrecht  

•  Dienst- und Arbeitsrecht der Heilberufe

•  Krankenhausrecht

•  Apothekenrecht

•  Arzneimittelrecht

•  Medizinprodukterecht



Informieren Sie sich auch über diese Beratungsangebote:


•  Medizinrecht

•  Arbeitsrecht

•  Wirtschaftsrecht

•  Leistungspakete

 

 

 


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