Insolvenzrecht :: Aktuelle Artikel

 

Aufnahme von Tätigkeit steht Restschuldbefreiung nicht entgegen, soweit Tätigkeit vor Aufdeckung dem Treuhänder mitgeteilt wird und das sich hieraus ergebende Einkommen an den Treuhänder abgeführt wird

BGH 18.02.2010, IX ZB 211/09
 

Der Bundestag berät pber die Reform des Insolvenzrechts

 

Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung wegen § 290 InsO nur im Schlusstermin

Nach ständiger Rechtsprechung des BGH kann ein Antrag eines Gläubigers auf Versagung der Restschuldbefreiung auf der Grundlage des § 290 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 InsO nur im Schlusstermin gestellt werden.
 

Zahlungsunfähigkeit muss im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes setzt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen Insolvenzgrund im Zeitpunkt der Eröffnung voraus. Lagen die Eröffnungsvoraussetzungen im Zeitpunkt der Eröffnung nicht vor, ist der Eröffnungsbeschluss aufzuheben und der Eröffnungsantrag abzuweisen.
 

Anspruch von Insolvenzgläubigern auf Zusendung eines Gutachtens

Beantragen Insolvenzgläubiger die Zusendung eines im Eröffnungsverfahrens erstellten Insolvenzgutachtens, müssen die Insolvenzgerichte eingehend Kosten und Nutzen der Kopieanfertigung und Versendung überprüfen. Der Antrag darf nicht nur deshalb zurückweisen, weil die Akten gemäß § 299 Abs. 2 ZPO nur auf der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden könnten.
 

Schadensersatzansprüche der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter

Der Insolvenzverwalter ist nicht berechtigt, Schadensersatzansprüche der Massegläubiger gemäß § 61 InsO gegen seinen Vorgänger im Amt des Insolventverwalters geltend zu machen.

Der Antragsteller ist Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen einer GmbH & Co. KG. Sein Vorgänger im Amt hatte bei der Fortführung des Betriebs der Schuldnerin Masseverbindlichkeiten begründet, die aus der Insolvenzmasse nicht erfüllt werden konnten.
 

Zur insolvenzrechtlichen Wirksamkeit der Abtretung von Vergütungsforderungen des Vertragsarztes gegen die kassenärztliche Vereinigung

Die Abtretung oder Verpfändung von Forderungen auf Vergütung gegen die kassenärztliche Vereinigung ist unwirksam, soweit sie sich auf Ansprüche bezieht, die auf ärztlichen Leistungen beruhen, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erbracht wurden.
 

Verwertung des Praxisinventars in der Insolvenz des Arztes

In der Insolvenz des selbständig tätigen Arztes können auch solche Gegenstände des Praxisinventars verwertet werden, die in der Einzelzwangsvollstreckung von der Pfändung ausgenommen sind.
 

Zu den Folgen des 'vorläufigen' Bestreitens einer zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderung

Auch wenn der Insolvenzverwalter eine zur Insolvenztabelle angemeldete Forderung nur "vorläufig" bestreitet, ist die Forderung als im Sinne von § 179 Abs. 1 InsO bestritten anzusehen. Zur Vermeidung nachteiliger Kostenfolgen im Feststellungsrechtsstreit obliegt es aber dem Insolvenzgläubiger, sich zu vergewissern, ob der Verwalter (ggf. nach Vorlage fehlender Unterlagen) sein Bestreiten aufrecht erhält.
 

Die Feststellung einer titulierten Forderung zur Insolvenztabelle setzt nicht die Vorlag des Originaltitels voraus

Eine zur Insolvenztabelle angemeldete (titulierte) Forderung ist selbst dann festzustellen, wenn weder im Prüfungstermin noch im Feststellungsrechtsstreit der Originaltitel vorgelegt wird.
 

 

 

 

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