Medizinrecht :: Aktuelle Artikel
MVZ unterliegen nicht dem ärztlichen Berufsrecht |
| LSG Urteil vom 24.06.2009 |
BGH: Ablehnung der Vornahme von gebotenen medizinischen Behandlungen steht einem Behandlungsfehler bei unvollständiger Aufklärung über Risiken nicht entgegen. |
| BGH 16.6.2009, VI ZR 157/08 |
BGH: Zu den Grenzen zulässiger Zusammenarbeit von Augenärzten und Optikern |
| BGH Urteil vom 09.07.2009, I ZR 13/07 zu § 3 Abs. 2 und § 34 Abs. 5 Berufsordnung der Ärztinnen und Ärzte (BOÖ) |
Neue Regelungen für die ärztliche Fortbildung im Krankenhaus |
Keine Rückwirkende Genehnmigung von Vorbereitungsassistenten |
| BSG Urteil vom 28.03.2007: Eine Genehmigung nach § 32 II 1 Zahnärzte.ZV kann nicht mit Wirkung für die Vergangenheit erteilt werden. |
Vergütungsanspruch nach kollektivem Zulassungsverzicht |
| BSG: Vergütung nur bei Systemversagen |
Rechtsschutz gegen eine Dialysegenehmigung |
| Keine Befugnis zur Anfechtung der Abrechnungsgenehmigung von Dialyse-Leistungen durch einen niedergelassenen Internisten. |
BSG Defensive Konkurrentenklage gegen die Ermächtigung eines Krankenhausarztes |
| Zum Rechtsschutz eines niedergelassenen Arztes gegen die Ermächtigung eines Krankenhausarztes |
Bundessozialgericht: Medikamentenzuzahlung auch für Bezieher von ALG II |
Hinauskündigungsrecht in Gemeinschaftspraxis zulässig |
| Neu in eine Gemeinschaftspraxis eintretende Vertragsärzte dürfen drei Jahre lang von den Mitgesellschaftern "überprüft" werden |
Beweislastumkehr in der Regel nur bei grobem Behandlungsfehler |
Verbindung eines Apothekenkaufvertrags mit der Bevorratung von Arzneimitteln zur unmittelbaren Abagen an Ärzte führt zur Nichtigkeit des gesamten Vertrags |
| Apotheker dürfen für einzelne Ärzte nicht geschäftsmäßig Medikamente bevorraten und diese auf telefonische Bestellung direkt an die betreffenden Ärzte ausliefern. Dies verstößt gegen § 11 ApothekenG, wonach die Tätigkeit von Ärzten und Apothekern streng zu trennen ist. Wird die Apotheke dennoch inklusive dieser "Marktstrategie" verkauft, ist der entsprechende Kaufvertrag sittenwidrig und damit nichtig. |
Kochsalzbrustimplantate unterfallen dem Medizinproduktegesetz |
| Kochsalzbrustimplantate sind Medizinprodukte im Sinne des Medizinproduktegesetzes, keine Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes. Der Klägerin wurden im Oktober 1999 in den Städtischen Kliniken der Stadt Köln im Zuge einer Brustoperation Kochsalzbrustimplantate eingesetzt. Diese Implantate werden durch eine amerikanische Firma in den USA hergestellt und von der Beklagten ... |
Teilnahme von Privatärzten am Notfalldienst der KV |
| Privatärzte ohne Vertragsarztzulassung müssen sich am ärztlichen Notfalldienst selbst dann beteiligen, wenn dieser von der Kassenärztlichen Vereinigung organisiert wird. Das Heilberufsgesetz NW verpflichtet alle niedergelassenen Ärzte, somit auch Privat- und Fachärzte, am Notfalldienst teilzunehmen. |
Identität von Patienten durch ärztliche Schweigepflicht geschützt |
| Ein Arzt darf einem Patienten keine Auskunft über den Namen eines Mitpatienten erteilen. Die ärztliche Schweigepflicht umfasst das Verbot, alle im Wege der Berufsausübung bekannt gewordenen Geheimnisse des Patienten zu verraten. Hierzu zählt grundsätzlich auch die Identiät des Patienten. |
Laienwerbung für Medizinprodukte ist unzulässig |
| Werbeprämien für Medizinprodukte verstoßen gegen das Heilmittelwerbegesetz und sind daher in der Regel auch wettbewerbsrechtlich unzulässig. |
Auch bei Kulanzleistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung verlieren Versicherte ihren Anspruch auf Krankentagegeld |
| Versicherte, die Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten, verlieren ihren Anspruch auf Krankentagegeld auch dann, wenn die Leistungen aus Kulanz erbracht werden. Ob der Versicherte tatsächlich berufsunfähig ist, ist nicht ausschlaggebend. |
Ärztliche Aufklärungspflichten bei Einsatz medizinischer Neulandverfahren (hier Robodoc-Operation) |
| Will der behandelnde Arzt medizinische Neulandverfahren anwenden, so ist der Patient insbesondere darüber aufzuklären, dass unbekannte Risiken nicht auszuschließen sind. Eine Haftung setzt aber voraus, dass sich das Risiko der unterbliebenen Aufklärung im Schadensfall auch tatsächlich realisiert. |
Zulassungsverzicht bei Ausscheiden aus einer Gemeinschaftspraxis |
| Die gesellschaftsvertraglich übernommene Verpflichtung des ausscheidenden Partners einer Gemeinschaftspraxis, die Ausschreibung des Kassenarztsitzes zu beantragen, enthält zugleich die Verpflichtung, auf seine Zulassung gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung zu verzichten, da nur durch einen solchen Verzicht ein Ausschreibungsverfahren in einem gesperrten Bezirk eingeleitet werden. |
Fixierungsmaßnahmen gegen den Willen des Betreuten sind unzulässig |
| Ohne konkrete Zustimmung des Betreuers zu einer weitergehenden Fixierung ist die zum Schutz der Würde und der allgemeinen Freiheitsrechte des Patienten die zur Gefahrenabwehr geeignete, aber den Patienten am wenigsten beeinträchtigende Fixierungsmaßnahme anzuwenden. |
Umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen eines medizinischen Versorgungszentrums |
| Das Bundesfinanzministerium hat in einem Schreiben an die obersten Finanzbehörden der Länder die Rechtslage zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Leistungen eines medizinischen Versorgungszentrums, einer Praxisklinik und einer Managementgesellschaft sowie der Personal- und Sachmittelgestellung von Krankenhäusern an Chefärzte für das Betreiben einer Praxis im Krankenhaus klargestellt. |
Die Verlegung des Vertragsarztsitzes kann nicht rückwirkend genehmigt werden |
| Die Verlegung des Vertragsarztsitzes setzt nicht den Wegzug aus einem Planungsbereich oder der politischen Gemeinde voraus. Maßgeblich ist die Änderung der konkreten Praxisanschrift. Der Vertragsarztsitz kann nicht rückwirkend genehmigt werden. Honorarausfälle hat der Arzt in der Regel hinzunehmen. |
Kein Schmerzensgeld für den Verlust von Nabelschnurblut - aber Haftung für Folgeschäden |
| Ein Kind, dessen Nabelschnurblut nach seiner Geburt konserviert werden sollte, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn das Blut durch fahrlässiges Verhalten von Mitarbeitern der Stammzellenbank verloren geht. Die Stammzellenbank haftet aber für Schäden, die aus dem Verlust des Nabelschnurblutes resultieren, sofern eine Erkrankung des Klägers mittels aus dem Nabelschnurblut gewonnener Stammzellen hätte therapiert werden können. |
Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministerium zum Kabinettsentwurf des Gesetztes zur Änderung des Vertragsarztrechts |
| Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vertragsarztrechts beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf werden verschiedene im Koalitionsvertrag getroffene Vereinbarungen umgesetzt. So enthält der Gesetzentwurf neben Regelungen zur Liberalisierung und Flexibilisierung der vertragsärztlichen bzw. vertragszahnärztlichen Berufsausübung ... |
Zur insolvenzrechtlichen Wirksamkeit der Abtretung von Vergütungsforderungen des Vertragsarztes gegen die kassenärztliche Vereinigung |
| Die Abtretung oder Verpfändung von Forderungen auf Vergütung gegen die kassenärztliche Vereinigung ist unwirksam, soweit sie sich auf Ansprüche bezieht, die auf ärztlichen Leistungen beruhen, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erbracht wurden. |
AVWG am 01.05.2006 in Kraft getreten |
| Nachdem auch der Bundesrat das Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (AVWG) abgesegnet hat, wird dieses zum 01.05.2006 - einen Monat später als ursprünglich geplant - in Kraft treten. Der Termin zum 01.04.2006 war wegen der Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat nicht zu realisieren. Der Gang durch den Vermittlungsausschuss hat zu keinen Änderungen des Gesetzes geführt. Es tritt damit so in Kraft, wie vom Deutschen Bundestag beschlossen. Die wesentlichen Regelungen des AVWG im Überblick |
Anforderungen an die formularmäßige Vereinbarung eines Ausfallhonorars beim Nichterscheinen eines Patienten |
| Die Vereinbarung eines Ausfallhonorars unterliegt der Anforderung, dass dem Patienten eine Entlastungsmöglichkeit für den Fall des unverschuldeten Erscheinens eingeräumt wird. Wird eine formularmäßige Vereinbarung zwischen dem Arzt, Zahnarzt oder einem anderen medizinischen Leistungserbringer und einem Patienten so formuliert, dass der Patient beim Nichterscheinen zu einem vereinbarten Termin stets ein Ausfallhonorar zahlen muss, ist diese Vereinbarung unwirksam. Dieses hat das Landgericht Berlin in einem Urteil vom 15.04.2005 (55 S 310/04) entschieden. Im vorliegenden Fall hatte eine Zahnärztin mit einem Patienten eine schriftliche Vereinbarung über ein Ausfallhonorar für den Fall geschlossen, dass der Patient "reservierte, aber nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagte Termine" nicht wahrnimmt. |
Abgabe von Medizinprodukten in einer Arztpraxis - BGH: Nur ausnahmsweise zulässig |
| Es ist einem niedergelassenen Arzt mit dem Schwerpunkt Diabetologie verboten, in seiner Praxis Blutzuckerstreifen eines Sanitätshauses an seine Patienten abzugeben. Dieses hat der Bundes- gerichtshof (BGH) in einer Entscheidung aus dem Juni 2005 geurteilt. (Az. I ZR 215/02). Wie bereits die Vorinstanz, das Oberlandesgericht Köln (OLG), beanstandete auch der BGH die Abgabe der Teststreifen an Patienten als berufsrechtswidriges Verhalten, das eine unerwünschte Kommerzialisierung des Arztberufes bedeute und gegen § 3 der Berufordnung verstoße. |
Gesamtschuldnerische Haftung von Ärzten in einer Belegärztegemeinschaft |
| Belegärzte können in denselben Rechtsformen kooperieren, die auch zur Organisation der Zusammenarbeit bei ambulanter ärztlicher Tätigkeit zur Verfügung stehen. In einer BGB-Gesellschaft verbundene Belegärzte haften als Gesamtschuldner auf Schadensersatz für Behandlungsfehler eines Gesellschafters. |
Barrabatte für Heilmittel an Endverbraucher sind unzulässig |
| Auch Barrabatte, die Anbieter von Heilmitteln für ihr gesamtes Sortiment einräumen, unterfallen dem HWG und sind damit in der Regel wettberwerbswidrig. Ein Konkurrent hatte gegen ein Unternehmen geklagt, das u.a. Hörgeräte an Endverbraucher vertreibt. Letzteres hatte anlässlich des 25-jährigen Geschäftsjubiläums in einer Broschüre mit einem 15 %-igen Jubiläumsrabatt auf alle digitalen Hörsysteme bis zum 31.12.2004 geworben. |
Verwertung des Praxisinventars in der Insolvenz des Arztes |
| In der Insolvenz des selbständig tätigen Arztes können auch solche Gegenstände des Praxisinventars verwertet werden, die in der Einzelzwangsvollstreckung von der Pfändung ausgenommen sind. |
Versteigerung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln im Internet |
| Die Versteigerung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln im Internet verstößt gegen § 43 Abs. 1 Satz 2 Arzneimittelgesetz. |
Zulässigkeit von zahnärztlicher Werbung mit besonderen Praxisleistungen |
| Bringt ein Zahnarzt in dem Gebäude, in dem sich seine Praxis befindet, ein Schild mit der Aufschrift "besondere Leistungen unserer Praxis" an, so stellt diese keine berufswidrige Werbung dar. Dieses hat das Bezirksberufsgericht für Zahnärzte in Tübingen hat mit Beschluss vom 11.02.2005 - BZG 7/2004 festgestellt. |
Rechtzeitigkeit der Aufklärung eines Patienten vor einer Operation |
| Ein Patient muss vor dem beabsichtigten Eingriff so rechtzeitig aufgeklärt werden, dass er durch hinreichende Abwägung der für und gegen den Eingriff sprechenden Gründe seine Entscheidungsfreiheit und damit sein Selbstbestimmungsrecht in angemessener Weise wahren kann. |
Anästhesisten haben einen Anspruch auf Wegehonorar bei häuslicher Schmerztherapie |
| Mit Urteil vom 11.05.2005 hat der 11. Senat des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen entschieden, dass ein Anästhesist, der die vertragsärztliche Versorgung von Schmerzpatienten in deren Wohnungen durchführt, einen Anspruch auf Wegegeld hat. |
LSG NRW - Stärkung der Patientenrechte bei off-label Gebrauch von Medikamenten |
| Das LSG NRW hat im Falle zweier Patienten mit RLS die Krankenkasse der Patienten dazu verurteilt, die Patienten mit Parkotil bzw. Cabaseril zu versorgen. |








